Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Sammlung von nicht mehr benötigten, aber noch verwendungsfähigen Nahrungsmitteln und anderen Gegenständen de... Mehr unmittelbaren persönlichen Gebrauchs und die Zuführung an Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und Nr. 2 der Abgabenordnung. Weniger